Donnerstag, 4. Dezember 2008

Gary Moores "still got the blues" geklaut

http://www.spiegel.de/kultur/musik/0,1518,594279,00.html

Find ich echt grob.

Ich bin der Meinung, daß durchaus zwei Menschen zu unterschiedlicher Zeit die gleiche musikalische Idee haben können und es in diesem Fall keine gerichtliche Auseinandersetzung geben sollte, weil ja 16 Jahre zwischen den Stücken liegen und es sich um ein Solo innerhalb des Songs handelt.

Aber die Entscheidung des Gerichts versteh ich einfach nicht. Wie soll denn bewiesen werden, daß ein Diebstahl vorliegt? Vor allem, wenn der ursprüngliche Song nur einmal anscheinend im Radio lief und sonst nie veröffentlicht wurde.

Nix verstehe...ich dumm...

Badde

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